WESTRO ACHIM ROTT LOGO-klein UNSERE AGB´S

 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen die Grundlage für eine förderliche Zusammenarbeit bilden, die besonders im kreativen, künstlerischen Bereich und unserem umfangreichen Leistungen weit mehr als auf sonstigen geschäftlichen Gebieten Voraussetzung für zufriedenstellende Ergebnisse ist. Aus diesem Grunde sind Definitionen und Erläuterungen bei jenen berufs- spezifischen Zusammenhängen eingefügt, die über den normalen Rahmen allgemeiner Geschäftbedingungen hinausgehen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der WESTRO ACHIM ROTT

01. ALLGEMEINES zum Inhalt

02. GELTUNGSBEREICH zum Inhalt

03. ANGEBOT UND PREISE zum Inhalt

04. AUFTRAG zum Inhalt

05. LIEFERTERMIN UND VERSAND zum Inhalt

06. ZAHLUNGEN zum Inhalt

07. DESIGNAUFTRAG zum Inhalt

08. URHEBERRECHT zum Inhalt

09. NUTZUNGSRECHTE zum Inhalt

10. PRODUKTIONEN zum Inhalt

11. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG zum Inhalt

12. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND zum Inhalt

13. SALVATORISCHE KLAUSEL zum Inhalt

14. STAND UND GÜLTIGKEIT DER AGB´S zum Inhalt

 

1. ALLGEMEINES

1.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen die Grundlage für eine förderliche Zusammenarbeit bilden, die besonders im kreativen, künstlerischen Bereich und unserem umfangreichen Leistungen weit mehr als auf sonstigen geschäftlichen Gebieten Voraussetzung für zufriedenstellende Ergebnisse ist. Aus diesem Grunde sind Definitionen und Erläuterungen bei jenen berufsspezifischen Zusammenhängen eingefügt, die über den normalen Rahmen allgemeiner Geschäfts- bedingungen hinausgehen.

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2. GELTUNGSBEREICH

2.1 Die Firma WESTRO ACHIM ROTT – nachfolgend kurz WESTRO genannt – erbringt alle Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen kurz AGB genannt.

2.2 Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2.3 Von diesen Bedingungen abweichende oder darüber hinaus gehende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen von Kunden, werden nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich durch die WESTRO im voraus bestätigt wird.

2.4 Die allgemeinen Geschäftbedingungen gelten auch für alle künftigen Leistungen und Lieferungen der WESTRO und zwar auch dann, wenn WESTRO im Einzelfall nicht aus drücklich darauf hinweist.

2.5 Die Westro ist berechtigt, die AGB´s zu ändern oder zu ergänzen, um die Aktualität zu bewahren. Die Änderungen/Ergänzungen und deren Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung im Internet auf den Seiten von WESTRO unter der Internet Adresse
http://www.westro.de.

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3. ANGEBOT UND PREISE

3.1 Alle Angebote sind freibleibend, die Preise gelten unter Vorbehalt, dass die der Angebotsangabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

3.2 Alle Preise werden in Euro ausgewiesen und verstehen sich rein netto zuzüglich dem am Liefertag geltenden vollen Mehrwertsteuersatz.

3.3 Die Preise gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein. Sie werden gesondert berechnet.

3.4 Die Leistungen der WESTRO gliedern sich in folgende Bereiche auf:

3.4.1 Grafik- und Foto-Design Arbeiten (Designauftrag)
Diese Leistungen beinhalten die Herstellung oder Verwendung eines Werkes und dessen Einräumung der Nutzungsrechte.

3.4.2 Allgemeine Grafik- und DTP-Arbeiten
Diese Leistungen beinhalten alle Arbeiten die nicht dem Designauftrag (3.4.1) zugehören, wie z. B. Reinvorlagen, Korrekturen und Modifizierungen von Vorlagen für unterschiedliche Produktionen.

3.4.3 Produktionen, Service und Sonstiges
Diese Leistungen beinhalten die Weiterverarbeitung und
Umsetzung von Reinvorlagen und Konzepte zur Herstellung von Werbeprodukten, Messe- und Promotion-Bau, der Vertrieb von Werbemitteln, Messeservice und alle sonstigen Zusatzkosten wie
z. B. Versand.

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4. AUFTRAG

4.1 Der Auftrag kommt mit schriftlicher Auftragserteilung oder Bestellung durch den Kunden zustande oder mit erster Erfüllungshandlung durch die WESTRO bei Auftragserteilung in nicht schriftlicher Form, ohne dass es einer Mitteilung an den Kunden von Seiten WESTRO bedarf.
4.2 Sofern die WESTRO ein individuelles Angebot abgegeben hat, sind die Angaben des Kunden dessen Grundlagen.

4.3 Der Kunde trägt das Risiko, dass der Auftragsgegenstand seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Sofern der Kunde verbindliche Vorgaben vereinbaren möchte, sind diese schriftlich niederzulegen. Sie werden erst durch Gegenzeichnung seitens WESTRO wirksam.

4.4 Die WESTRO ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.

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5. LIEFERTERMIN UND VERSAND

5.1 Alle Liefertermine und Lieferfristen sind freibleibend.

5.2 Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt erst dann zu laufen, nachdem alle zur Produktion notwen-digen Komponenten vorliegen und alle Einzelheiten des Auftrags abgesprochen sind.

5.3 Höhere Gewalt oder nicht planmäßige Betriebsstörungen befreit die WESTRO, der Einhaltung der vereinbarten Liefertermine und Lieferfristen.

5.4 Der Versand erfolgt auf alleinige Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.

5.5 Ohne bestimmte Anweisung für den Versand, wird die WESTRO nach besten Ermessen, aber ohne Verbindlichkeit, für die zuverlässigste und sicherste Verfrachtung sorgen.

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6. ZAHLUNGEN

6.1 Alle Rechnungen sind sofort nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

6.1.1 Bei individuellen Produktionen speziell auf den Kunden bezogen, sowie im Messe- und Promotion-Bau und Messe-Service werden 60 % Anzahlung bei Auftragserteilung fällig.

6.2 Bis zur vollständigen Zahlung aller dem Auftrag betreffender Rechnungen, behalten wir uns das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenstände vor.

6.3 Rechte an unseren Leistungen, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständige Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen auf den Kunden über.

6.4 Bei Zahlungsverzug kann die WESTRO Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem aktuellen Diskontsatz der Deutsche Bundesbank verlagen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.

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7. DESIGNAUFTRAG

7.1 Diese Leistungen beinhalten die Herstellung oder Verwendung eines Werkes nach § 631 BGB (Werkvertrag) und dessen Einräumung der Nutzungsrechte nach § 31 UrhG (Lizenzvertrag).

7.2 Die Herstellung eines Werkes in seine Gesamtheit sind die Anfertigungen von Lichtbildwerken oder Lichtbildern im Bereich Foto-Design oder die Entwicklungs- und Entwurfsarbeiten in den Bereichen Kommunikations-, Mode-, Produkt-, Textil-, Messe-, Promotion-Design und Text.

7.3 Die Einräumung der Nutzungsrechte richtet sich auf die Werke unter Punkt 7.2, da die Entwürfe die persönliche geistige Schöpfung des Urhebers darstellen, die WESTRO räumt dem Kunden Nutzungsrechte (Lizenzen) in einem genau zu definieren den Umfang ein.

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8. URHEBERRECHT

8.1 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen eines Werkes wie unter Punkt 7.2 beschrieben unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

8.2 Die Werke wie unter Punkt 7.2 beschrieben dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der WESTRO weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung –auch von Teilen– ist unzulässig. Die WESTRO behält sich vor, bei einem Verstoß Schadenersatz geltend zu machen.

8.3 Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

8.4 Der Kunde versichert, dass er zur Verwendung aller WESTRO übergegebenen Vorlagen (z. B. Texte, Fotos und Muster) berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde die WESTRO von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

8.5 Jegliche, auch teilweise Verwendung von WESTRO mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (Präsentation), seien sie urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedarf der vorherigen Zustimmung durch WESTRO. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der Arbeiten und Leistungen von WESTRO zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.

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9. NUTZUNGSRECHTE

9.1 Die Werke, wie unter Punkt 7.2 beschrieben, dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Kunde mit der vollständigen Zahlung der Rechnung.

9.2 Zieht die WESTRO zur Auftragserfüllung Werke von Dritten heran, wird sie deren Nutzungs- rechte im Umfang unter Punkt 9.1 erweben und dementsprechend dem Kunden übertragen.

9.3 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte, oder die Fremdnutzung von Einzelteilen aus einem Werk, bedarf der Einwilligung der WESTRO.

9.4 Grundlage der Einräumung von Nutzungsrechte gliedert sich in vier Bereiche auf.

9.4.1 Nutzungsart
Nutzungsart Einfach: Der Kunde kann das Werk nutzen, aber WESTRO kann auch weiteren Personen Nutzungsrechte einräumen, außer das Werk beinhaltet nur für den Kunden spezifische Aussagen in Bild, Text, Corporate-Design und -Identity, sowie Elemente des Werkes,wo die Nutzungsrechte ausschließlich beim Kunden liegen. Nutzungsart Ausschließlich: Der Kunde ist allein nutzungsberechtigt, die WESTRO kann weiteren Personen keine Nutzungsrechte einräumen.

9.4.2 Nutzungsgebiet
Der Kunde kann das Werk regional, national, europa weit oder weltweit nutzen.

9.4.3 Nutzungsdauer
Der Kunde kann das Werk für eine bestimmte Zeitspanne
oder unbegrenzte Zeit nutzen.

9.4.4 Nutzungsumfang
Der Nutzungsumfang richtet sich z. B. nach der Auflagenhöhe, der Größe der Zielgruppe, oder ähnliche Kriterien. Es ist auch von Bedeutung, ob ein Entwurf projektbezogen (z. B. nur für Plakat) oder mehrere Medien genutzt wird.

9.5 Sind für Nutzungsrechte keine ausführliche Vereinbarung getroffen worden, gelten immer die folgenden Nutzungs-rechte als vereinbart. Es wird das einfache Nutzungsrecht übertragen. Das Werk kann projektbezogen national, für 5 Jahre, in unbegrenzter Auflagenhöhe, für alle Zielgruppen genutzt werden.

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10. PRODUKTIONEN

10.1 Der Kunde hat die zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druck- bzw. Fertigungs-Freigabe auf den Kunden über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druck- bzw. Fertigungs-Freigabe anschließenden Fertigungsvorgang enstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Kunden. Delegiert der Kunde im Ausnahmefall die Freigabe in ihrer Gesamtheit oder in Teilen an die WESTRO, stellt er die WESTRO von der Haftung frei.

10.2 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.

10.3 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % bei einer bestellten Druckauflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen unter 1.000 kg erhöht sich der Prozentsatz auf 20 %, unter 2.000 kg
auf 15 %.

10.4 Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die WESTRO nur bis zur Höhe des Materialwertes.

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11. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

11.1 Der Kunde hat die gelieferte Ware nach Empfang zu prüfen. Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist
geltend gemacht werden.

11.2 Bei berechtigten Beanstandungen ist die WESTRO nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oderRückgängigmachung des Auftrages (Wandlung) verlangen.

11.3 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.

11.4 Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch dem Kunde oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner inhaltlichen Prüfungspflicht seitens der WESTRO. Bei Datenübertragungen hat der Kunde vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Kunden. Die WESTRO ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.

11.5 Die WESTRO haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht sind, sowie bei der Verletzung wesentlicher Auftragspflichten, soweit die Erreichung des Auftragszwecks gefährdet wird, bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften und in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Auftragspflichten wird nur für vertragstypische, vorhersehbare Schäden gehaftet. Ein Schadenersatz über den Materialwert, sowie Folgeschäden sind ausgeschlossen.

11.6 Eine Haftung für wettbewerbs- und zeichenrechtliche Zulässigkeit der Arbeiten wird von der WESTRO nicht übernommen, gleiches gilt für deren Schutzfähigkeit.

11.7 Alle der WESTRO mit der Durchführung des Auftrags zugänglich gemachten Unterlagen und Informationen sind –auch nach Beendigung des Auftrages– streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Bei Einschaltung Dritter zur Auftrags-abwicklung sind diese entsprechend zu verpflichten.

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12. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND

12.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche ist der Sitz der WESTRO.

12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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13. SALVATORISCHE KLAUSEL

13.1 Die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einer oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen oder zu ergänzen, deren wirtschaftlicher und rechtlicher Sinn der mangelhaften Bestimmung möglichst nahe kommt oder die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

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14. STAND UND GÜLTIGKEIT DER AGB´S

14.1 Stand der AGB´s ist der 06.01.2017. Alle anderen AGB´s älterem Datums verlieren hiermit ihre Wirksamkeit.

 

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